Nutzungsvereinbarung

Zwischen dem Bürgerverein Mosigkau e.V. (BV) – vertreten durch den Vorstand

und Herrn/Frau ………………………………. (Nutzer)

wohnhaft in: ………………..….., ….…….. Dessau-Roßlau

Telefonnummer: ……………….. E-Mail: …………………………………..

wird folgende Nutzungsvereinbarung für das „Bürgerhaus Mosigkau“ geschlossen:

  1. Der BV übergibt dem Nutzer die Räumlichkeiten im Erdgeschoss
    (Vereinsraum 1 und 2, Küche, Flur, Toiletten) inkl. Nutzung des Innenhofes.
  2. Nutzungsbeginn am: …………………………………….
    Nutzungsende am: …………………………………….
    Zweck der Nutzung: …………………………………….
    Anzahl der Personen: …………………………………….
  3. Der Nutzer versichert, dass für die Zeit der Nutzung nur der bekannt gegebene Zweck der Nutzung und die Personenanzahl Gegenstand des Nutzungsvertrages bleibt. Soweit nicht gesetzliche Zugangsbegrenzungen gelten – diese sind durch den Nutzer einzuhalten – ist die Nutzung des Bürgerhauses auf 50 Personen begrenzt.
  1. Das Entgelt für die Nutzung beträgt …………………€ und ist durch den Nutzer auf das unten angegebene Konto bei der Stadtsparkasse bis zum …………….. zu überweisen.
  1. Die Hausordnung und die Besonderen Bestimmungen sind Bestandteil der Nutzungsvereinbarung (s. Anlage) und durch den Nutzer einzuhalten.
  1. Mit der Schlüsselübergabe wird vom BV und dem Nutzer eine Raumzustandsabnahme durchgeführt.
  1. Dem Nutzer werden folgende Schlüssel übergeben:
    1x Schlüssel Tor Knobelsdorffallee 4
    1x Schlüssel Eingangstür Bürgerhaus (Hof)
    1x Schlüssel Innentür (Flur)
    1x Schlüssel Eingangstür Anbau (Vereinsraum 2)
    Für den Verlust des Schlüssels sind 400,-€ zu entrichten.
  1. Die Verschlusssicherheit des Objektes ist mit dem Verlassen gemäß Pkt. 6 der Hausordnung herzustellen.
  1. Nach Beendigung des Nutzungsverhältnisses ist der Nutzer verpflichtet, die unter Pkt. 1 genannten Räumlichkeiten einschl. der Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände sowie die Schlüssel gemäß den Festlegungen in der Hausordnung dem BV zu übergeben.
  1. Mit seiner Unterschrift bestätigt der Nutzer den Erhalt der Hausordnung und der Besonderen Bestimmungen für das Bürgerhaus Mosigkau und erkennt diese in vollem Umfang an.
  2. Der Nutzer ist verpflichtet, die am Tag des Nutzungsbeginn geltende Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt zu beachten und einzuhalten. Sich aus der Nichteinhaltung der Verordnung ergebende Schadensersatzansprüche gehen zu Lasten des Nutzers.
  3. Nebenabreden zu dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform.

Dessau-Mosigkau, ………………………

…………………………………….
Unterschrift Vertreter BV

…………………………….
Unterschrift Nutzer

Anlage: Hausordnung, Besondere Bestimmungen

Schlüssel gemäß Pkt. 7 am ………………. erhalten: ……………………………

…………………………….
Unterschrift Nutzer